Was wir gegen Arzneimittelfälschungen tun: Gefälschte Medikamente sind nicht nur gefährlich für die öffentliche Gesundheit und die Patientensicherheit, sie zerstören auch das Vertrauen in echte, lebensrettende Arzneimittel. Roche verurteilt daher jede Art von Arzneimittelfälschung aufs Schärfste. Wir setzen alles daran – Arbeit, Zeit und Geld – damit unsere Medikamente sicher sind und den Patientinnen und Patienten echten Nutzen bringen.


Die Anti-Counterfeit-Politik von Roche setzt auf einen Maßnahmenplan, der die rasche Information, den möglichen Nachweis, die Koordination, die Analyse verdächtiger Produkte, die Berichterstattung und die frühzeitige Zusammenarbeit mit den Behörden sicherstellt. Dazu hat Roche konkrete Maßnahmen gegen Fälschungen von Roche-Produkten ergriffen:

Jede Packung erhält ein individuelles Merkmal in Form einer Seriennummer sowie einen Originalitätsverschluß („Tamper Evidence“). Diese stellt bei der Abgabe in der Apotheke sicher, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt.

Wir verfolgen nach, welches Produkt in welcher Packung und mit welcher Seriennummer an welchen ersten Kunden geliefert wurde. Im Falle eines Diebstahls wird das jeweilige Produkt aus einer zentralen Datenbank abgemeldet.

Klinikapotheken, die Roche direkt beliefert, werden im Erkennen von gefälschter Ware trainiert.

Intelligente Verpackungen („E-Services“) erhöhen die Transaktionssicherheit.

Dieses System der Serialisierung setzt auf eine Zusammenarbeit zwischen der Pharmaindustrie, dem Großhandel sowie Apotheken. So wird jede Medikamentenpackung zum Unikat und ist nachverfolgbar.

Die Verantwortung für die Verhinderung und Bekämpfung von Produktfälschungen liegt in erster Linie bei nationalen Regierungen und internationalen Organisationen. Roche kooperiert allerdings sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene mit Aufsichts-, Justiz- und Zollbehörden, wann immer ein Roche-Produkt betroffen ist. Wir leisten so einen aktiven Beitrag zu den nationalen und internationalen Bestrebungen von Industrie und Regierung, wirksamere Gesetze zu formulieren und deren Durchsetzung zu verbessern.

Dabei ist es unser Ziel, Behörden vor Ort, internationale Organisationen sowie Wirtschaftsverbände in ihren Bemühungen zu unterstützen, mögliche negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit durch gefälschte Medikamente zu verhindern.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationale Pharmaverband (IFPMA) beschreiben ein Arzneimittel als gefälscht, wenn es vorsätzlich und in betrügerischer Absicht hinsichtlich seiner Identität, Zusammensetzung und/oder Herkunft falsch gekennzeichnet ist. Dabei muss das Medikament selbst nicht zwangsläufig verändert worden sein. Eine Fälschung liegt in folgenden Fällen vor:

  • Arzneimittel mit gefälschter Packungsbeilage und/oder Umverpackung;

  • Arzneimittel in gefälschten Primärverpackungen (z. B. Blister) und Umverpackungen sowie mit gefälschter Packungsbeilage;

  • Totalfälschungen, die nur Teilmengen des Wirkstoffs oder einen anderen als den angegebenen Wirkstoff oder gar keinen Wirkstoff enthalten (in der Originalverpackung oder mit gefälschten Packmitteln)

Selbst wenn „nur“ das Packmittel nachgeahmt wurde, sprechen die Behörden von einer Fälschung. So kann beispielsweise die Kühlkette unterbrochen worden und das Medikament so nicht mehr wirksam sein.

Hier gibt es im Grunde keinerlei Grenzen. Betroffen sind sowohl patentgeschützte Originalprodukte als auch Generika. Auch biologisch hergestellte Arzneimittel, darunter therapeutische Antikörper, sowie deren zugelassene Nachahmerprodukte können von Fälschungen betroffen sein.

WICHTIG: In Deutschland durchläuft kaum ein Produkt im Verlauf seiner Herstellung mehr Kontrollen als ein Arzneimittel. Mit unserer Qualitätssicherung sorgen wir (zusammen mit weiteren Partnern des Arzneimittelvertriebs) dafür, dass die legale deutsche Lieferkette für Medikamente gut geschützt ist. Deshalb haben es gefälschte Arzneimittel auch nur in Einzelfällen in die deutsche Lieferkette geschafft.

In Industrieländern liegt der Anteil von Fälschungen an verkauften Medikamenten bei unter einem Prozent. Laut dem Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) ist er in Deutschland noch weitaus geringer.

Gefälschte Produkte bieten nicht den erwarteten therapeutischen Nutzen. Schon deshalb sind sie eine erhebliche Gefahr für jeden Patienten. Schlimmstenfalls kann die Einnahme gefälschter Produkte sogar lebensgefährlich sein. Der Patient kann gesundheitlichen Gefahren durch zu hohe Wirkstoffdosen oder durch gefährliche oder toxische Inhaltsstoffe ausgesetzt sein. Außerdem können gefälschte Produkte verunreinigt sein, da sie oft nicht den Standards entsprechen und in nicht regulierten Umgebungen hergestellt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Krankheitserreger eine Resistenz gegen einen zu niedrig dosierten oder einen eigentlich für die Behandlung anderer Krankheiten bestimmten Wirkstoff entwickeln.

WICHTIG: Auch, wenn die Fälschung nur die Verpackung betrifft, kann ein Gesundheitsrisiko bestehen. Beispielsweise könnte das Medikament durch falsche Transport- oder Lagerungsbedingungen – so etwa mangelnde Kühlung – unwirksam geworden sein.

Gefälschte Arzneimittel sind oft nicht von den Originalen zu unterscheiden. Insbesondere für Patienten ist es schwierig, Abweichungen zu erkennen. Die Weltgesundheitsorganisation erklärt auf ihrer , welche Überprüfungen möglich sind, um offensichtliche Mängel aufzuspüren. ABER: Selbst, wenn nach den folgenden Checks kein Verdacht entsteht, ist eine Fälschung nicht auszuschließen:

  • Überprüfung der Verpackung auf ihre Beschaffenheit (zum Beispiel auf sichtbare Öffnungsspuren) sowie auf fehlerhafte Rechtschreibung und Grammatik bei der Beschriftung;

  • Abgleich des Herstellungs- sowie des Verfallsdatums auf der Umverpackung mit den entsprechenden Angaben auf der Primärverpackung;

  • Untersuchung des Erscheinungsbildes des Präparats an sich: Sieht es aus wie sonst? Wirkt es verfärbt oder zerfallen? Riecht oder schmeckt es ungewöhnlich?

  • Ungewöhnlich niedriger Preis.

Wenn Patienten nach der Einnahme den Verdacht haben, das Arzneimittel wirke nicht angemessen, oder wenn Nebenwirkungen auftreten, sollten Sie sofort ihren Arzt oder Apotheker kontaktieren.

Am sichersten können Fälschungen ausgeschlossen werden, wenn Patienten verschreibungspflichtige Medikamente bei einer seriösen Apotheke oder direkt beim Arzt beziehen. Kaufen Sie Medizinprodukte nur dann von einer Online-Apotheke, wenn diese in Ihrem Land zugelassen ist und für die betreffenden Produkte ein Rezept verlangt.

Welche Apotheken für den Versandhandel von Arzneimitteln zugelassen sind, finden Sie im des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die hier aufgeführten Anbieter führen auf ihrer Website ein europaweit einheitliches Sicherheitslogo. Bei einem Klick auf das Logo landet der Nutzer direkt bei den Angaben der Versandapotheke im Versandhandels-Register des BfArM.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und stellen Ihnen weitere Informationen zur Patientensicherheit sowie zu Arzneimittelfälschungen zur Verfügung.


Roche Pharma AG

Emil-Barell-Str. 1

79639 Grenzach-Wyhlen 

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