Auf Grund der fehlenden Reformen im Gesundheitswesen (z.B. Überwindung von Sektorengrenzen, Beseitigung von Überversorgung, fehlende Digitalisierung) sowie der nachlassenden Wirtschaftsdynamik im Zuge der Corona Pandemie und dem Krieg in der Ukraine wird den Kassen ein Defizit von mind. 17 Milliarden Euro für das Jahr 2023 prognostiziert.

Die Ökonomen Martin Werding und Thiess Büttner machen darüber hinaus in einem aktuellen Gutachten deutlich, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2030 von heute knapp 40 Prozent auf etwa 45 Prozent steigen könnten.

Es bedarf also unbestritten nachhaltiger Reformen im Gesundheitsbereich, um das System auch für künftige Generationen finanzierbar und qualitativ hochwertig zu erhalten.

Der Gesundheitsminister Lauterbach hat hierzu mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV FinStabG) einen Vorschlag erstellt, der in erster Linie Einschnitte bei der industriellen Gesundheitswirtschaft vorsieht.

Unterschiedlichste Institutionen, beispielsweise der GKV-Spitzenverband, aber auch der Bundesrechnungshof sehen in dem Entwurf keine adäquate Antwort auf die strukturellen Probleme. „Viele dieser Maßnahmen stellen nur eine einmalige oder kurzfristige Entlastung der GKV-Finanzen dar“, schreibt er den Haushälter:innen.

Das Handelsblatt Research Institut unter Leitung von Professor Rürup hat jetzt eine vorgelegt, welche die Auswirkungen des Gesetzesvorhaben auf den Gesundheitsstandort Deutschland untersucht. Die Studie macht u.a. deutlich, dass das von Herrn Lauterbach propagierte überdurchschnittliche Umsatzwachstum während der Pandemie sowie die vermeintlich überdurchschnittlichen Steigerungen der Ausgaben bei den Arzneimitteln nicht zutreffend sind. Darüber hinaus werden die Exportstärke der pharmazeutischen Industrie und die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft sowie die Widersprüche zum Koalitionsvertrag herausgearbeitet.

Auch wird in einer vertieften Analyse zum Herstellerrabatt deutlich, dass dieser entweder von den Versicherten getragen wird (falls dieser in den Erstattungsbetragsverhandlungen komplett überwälzt wird) oder zu 1/3 geringeren Steuern für die öffentlichen Haushalte führen wird, wenn dieser zu geringeren Gewinnen der Unternehmen führt und somit im Ergebnis kein geeignetes/effizientes Instrument darstellt. Hierzu schreibt die Beratungsgesellschaft für angewandte Systemforschung (kurz Basys) in einem Gutachten, dass eine Erhöhung des Herstellerrabatts von 7 % auf 16 % bis zum Jahr 2030 zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden (Rückgang an Investitionen um 22 Mrd. Euro, Rückgang des BIP um 41,7 Mrd. Euro und Verlust von 12.300 Arbeitsplätzen) führen wird. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die im GKV-FinStG vorgesehene Anhebung des Herstellerrabatts vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrags formulierten Ziels, Deutschland zum international führenden Biotech-Standort zu machen?

Die Ampelkoalition titelt ihren Koalitionsvertrag mit “Mehr Fortschritt wagen”. Im vorliegenden Gesetzentwurf des BMGs wird vermeintlicher Fortschritt aber eher behindert. Damit erfüllt der Gesetzentwurf nicht den Anspruch, an dem sich die Koalition messen lassen sollte. Bundeskanzler Scholz betonte zudem im Rahmen der Sommer-Bundespressekonferenz: Die Bundesregierung werde trotz Energiekrise auch ihre übrigen Vorhaben nicht aus den Augen verlieren. Die industrielle und wirtschaftliche Modernisierung sei so ein zentrales Reformvorhaben.

Eine gesunde Wirtschaft braucht gesunde Rahmenbedingungen und keine neuen Belastungen.

Willkürliche Gesetze und Auflagen verhindern Planungssicherheit und schwächen so den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland und werden einer Leitindustrie wie der Gesundheitswirtschaft und deren Beitrag zur Wertschöpfung nicht gerecht.

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