Krebsscreening im Fokus der EU-Kommission

Im Rahmen des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung kündigte die EU Kommission für den Herbst 2022 neue Empfehlungen für die Krebsfrüherkennung an. Es zeichnen sich Neuerungen ab, die die Krebsvorsorge der europäischen Bürger:innen deutlich verbessern werden: die Ausweitung von Krebsscreenings um weitere Krebsarten, eine regelmäßigere Anpassung der Leitlinien an den Forschungsstand und eine länderübergreifende Harmonisierung der Krebsvorsorge.

Die Zeit drängt, denn die letzte Aktualisierung der Leitlinien zur Krebsvorsorge wurde vor knapp 20 Jahren (2003) vorgenommen. Sie sollen nun auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und in sogenannte “lebende Leitlinien” umgewandelt werden: zukünftig soll neues Wissen in  Zeitabständen von maximal 2-3 Jahren in die Empfehlungen einfließen. Für die beteiligten Akteure der Krebsversorgung hat dieser Fortschritt sensationswert.

Für die Änderung ausgesprochen hat sich im März 2022 das wissenschaftliche Beratungsgremium der Kommission in einem Gutachten zur geplanten Neuauflage der Leitlinien zum Krebsscreening. Zudem wird darin als Priorität empfohlen, das gängige Krebsscreening von Brust-, Darm- und Gebärmutterhals- auf Lungenkrebs und Prostatakrebs auszuweiten. Auch hat die EU Kommission Anfang diesen Jahres eine öffentliche Konsultation zu den Screeningempfehlungen eingeholt.

Roche beteiligte sich an der öffentlichen Konsultation, in der die Kommission die Positionen und Erfahrungen der Akteure im Gesundheitswesen zum Thema Krebsfrüherkennung einholte. Die regelmäßige Anpassung der Leitlinien war einer der vielen Punkte, die Roche in dem Feedback an die Kommission formulierte. Wir begrüßen daher sehr, dass dies auch im Gutachten des wissenschaftlichen Beratungsgremiums empfohlen wird.
Hier geht es zum Roche Feedback an die Kommission.
Krebsfrüherkennung basierend auf genetischer oder epigenetischer Testung im Blut (liquid biopsy) fand in den aktuellen Empfehlungen des wissenschaftlichen Gremiums noch keine Berücksichtigung, da die Datenlage noch nicht als ausreichend angesehen wurde, sie wird aber perspektivisch als ein vielversprechendes Verfahren gehandelt.

Die Kommission wird voraussichtlich im Herbst die Empfehlung für die Mitgliedstaaten aussprechen. Empfehlungen sind unverbindliche Rechtsakte, mit denen die Europäische Union bestimmte Ziele erreichen will, ohne einen verbindlichen Rechtsrahmen vorzugeben. Das Krebsscreening wird aus Mitteln der nationalen Gesundheitssysteme finanziert und liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten.

 Aus dem europäischen Topf gibt es darüber hinaus Finanzierungsinitiativen für Pilotprogramme zur Verbesserung in der Krebsversorgung. Das interdisziplinäre Konsortium Net4Care, an dem sich Roche federführend beteiligt, kann als ähnliches Beispiel eines solchen Pilotprograms genannt werden. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der onkologischen Ergebnisse für Lungenkrebspatienten durch den Aufbau eines Netzwerks integrierter und hochwertiger Lungenkrebsversorgung in Osteuropa.

Die meisten Akteure im Gesundheitswesen dürften die Neuauflage der Empfehlung der EU-Kommission positiv bewerten. Es bleiben aber auch Fragen offen. Die regelmäßige Anpassung der Leitlinien zur Krebsfrüherkennung alle 2-3 Jahre wird einen Aufbau an dafür notwendiger Infrastruktur mit sich ziehen. Wie kann sichergestellt werden, dass die neuen Empfehlungen an den richtigen Stellen umgesetzt werden? Perspektivisch wird es EU-Förderprojekte geben, die die zügige lokale Implementierung der regelmäßig überarbeiteten Leitlinien in den Mittelpunkt stellen.

Autorin
Dr. Claudia Ivascu ist Innovation Lead der Roche AG

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